AK Logistik & Transport Service e.K. Logistik & Transport
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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Kurier-, Transport- und Speditionsdienstleistungen zwischen AK Logistik & Transport Service e.K., Inh. Anastasiya Kudyn, Hans-Böckler-Str. 32, 30851 Langenhagen (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber. Sie gelten für alle vier Geschäftsbereiche des Auftragnehmers: Pharma- & Medizinlogistik, B2B-Direktfahrten & Frachtbörsen, Same-Day- & Festvertragstouren sowie Fahrzeugüberführung & Ersatzteil-Logistik. Ergänzend und nachrangig zu diesen AGB gelten, soweit einschlägig, die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) sowie die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) zum Fracht- und Speditionsrecht. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Anfragen per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular stellen ein unverbindliches Angebot des Auftraggebers dar. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Auftragnehmers, mündlich, telefonisch, per E-Mail oder durch tatsächliche Ausführung des Transports, zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 3 Leistungsübersicht

Der Auftragnehmer erbringt Fracht-Fahrten und feste Touren für Gewerbekunden. Einzelne Kurierfahrten werden nur nach vorheriger Zusage des Auftragnehmers und im Einzelfall übernommen. Umzugs- oder Möbeltransporte für Privatkunden sind nicht Bestandteil des Leistungsangebots. Art, Umfang und Termin der jeweiligen Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung; die besonderen Bestimmungen der §§ 5–8 dieser AGB gelten je nach beauftragtem Geschäftsbereich ergänzend.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Transportgegenstand wahrheitsgemäß und vollständig zu beschreiben, insbesondere hinsichtlich Gewicht, Abmessungen, Wert, Gefahrgut- oder Temperaturanforderungen sowie sonstiger Besonderheiten. Er sorgt für eine transportfähige und den Anforderungen des jeweiligen Guts entsprechende Verpackung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sowie für ungehinderten Zugang zu Abhol- und Zustelladresse. Verzögerungen, die durch mangelhafte Verpackung, fehlerhafte Angaben, unvollständige Begleitdokumente oder Nichterreichbarkeit des Empfängers entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Bei falschen oder unvollständigen Angaben zu Gewicht, Inhalt oder erforderlicher Temperaturführung haftet der Auftraggeber für hieraus entstehende Schäden.

§ 5 Besondere Bestimmungen für Pharma- & Medizintransporte

Für Transporte im Bereich Pharma- und Medizinlogistik gelten ergänzend die folgenden Regelungen, orientiert an den Grundsätzen der EU-Leitlinien für die Gute Vertriebspraxis (GDP, 2013/C 343/01):

  • Der Auftraggeber gibt die erforderliche Temperaturkategorie der Sendung vor Übernahme eindeutig an (z. B. 2–8 °C, 15–25 °C oder tiefgekühlt). Ohne ausdrückliche Angabe wird von einer Beförderung bei Raumtemperatur ausgegangen.
  • Die Temperaturführung wird, soweit vereinbart, mittels Datenlogger dokumentiert; der Nachweis wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
  • Stellt der Auftragnehmer während des Transports eine Temperaturabweichung außerhalb des vereinbarten Bereichs fest, informiert er den Auftraggeber unverzüglich, damit dieser über den weiteren Umgang mit der Sendung entscheiden kann.
  • Die Übergabe erfolgt grundsätzlich nur an namentlich benannte oder zur Annahme berechtigte Personen; bei Retouren oder Verdacht auf gefälschte bzw. beschädigte Ware wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
  • Fahrzeuge und Behältnisse, die für temperaturgeführte Transporte eingesetzt werden, werden regelmäßig auf ihre Eignung geprüft.
  • Die Haftung für Schäden infolge von Temperaturabweichungen richtet sich nach § 12 dieser AGB; sie setzt voraus, dass der Auftraggeber die erforderliche Temperaturkategorie vorab korrekt mitgeteilt hat.

§ 6 Besondere Bestimmungen für B2B-Direktfahrten & Frachtbörsen

Kurzfristig über Frachtbörsen oder Direktanfrage vermittelte Aufträge kommen erst mit ausdrücklicher Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Der Auftragnehmer behält sich vor, Anfragen abzulehnen, insbesondere wenn der angebotene Tagessatz die betriebswirtschaftliche Mindestmarge unterschreitet oder die Route nicht wirtschaftlich in bestehende Touren integrierbar ist. Ladezeiten, Wartezeiten an Rampen und etwaige Standgelder sind, soweit nicht anders vereinbart, gesondert zu vergüten.

§ 7 Besondere Bestimmungen für Same-Day- & Festvertragstouren

Bei Same-Day-Aufträgen ist die Zustellung am selben Werktag geschuldet, sofern die Abholung innerhalb der mit dem Auftraggeber vereinbarten Cut-off-Zeit erfolgt. Bei Rahmenverträgen mit festen Touren (z. B. für Handel, Messe, Produktion oder E-Commerce) werden Umfang, Frequenz und Zeitfenster der Touren gesondert schriftlich vereinbart; Änderungswünsche des Auftraggebers sind mit angemessenem zeitlichem Vorlauf mitzuteilen.

§ 8 Besondere Bestimmungen für Fahrzeugüberführung & Ersatzteil-Logistik

Bei der Überführung von Fahrzeugen stellt der Auftraggeber sicher, dass das Fahrzeug verkehrssicher, zugelassen und mit gültigen Fahrzeugpapieren ausgestattet ist, sofern die Überführung im Straßenverkehr erfolgt. Vorschäden sind vor Übergabe schriftlich zu dokumentieren; andernfalls gilt das Fahrzeug bei Übernahme als äußerlich unbeschädigt. Für Ersatzteil-Express-Sendungen gelten die allgemeinen Regelungen dieser AGB entsprechend.

§ 9 Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Der Auftragnehmer nimmt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG in Anspruch; in den Rechnungen wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die gesetzliche Mahnpauschale zu berechnen.

§ 10 Ablieferung

Die Ablieferung erfolgt an der vereinbarten Zustelladresse an eine dort zur Entgegennahme berechtigte Person. Ist der Empfänger nicht erreichbar, wird der Auftraggeber informiert und ein neuer Zustellversuch vereinbart; hierdurch entstehende Mehraufwände können gesondert berechnet werden. Die Unterschrift des Empfängers bzw. eine sonstige Übergabebestätigung gilt als Nachweis der ordnungsgemäßen Ablieferung.

§ 11 Termine und Fristen

Abhol- und Zustelltermine werden nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der Verkehrslage eingehalten. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Wetterereignisse, Streik oder behördliche Anordnungen entfällt eine Haftung des Auftragnehmers für hieraus entstehende Schäden; die beiderseitigen Leistungspflichten ruhen für die Dauer der Störung.

§ 12 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden am Transportgut nach den gesetzlichen Bestimmungen des Fracht- und Speditionsrechts (§§ 407 ff. HGB), soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Für Bargeld, Wertsachen, besonders zerbrechliche Gegenstände oder Gegenstände mit ideellem Wert wird keine Haftung übernommen, sofern deren Beförderung nicht ausdrücklich vereinbart und ihr Wert vorab angegeben wurde. Äußerlich erkennbare Schäden sind bei Ablieferung, nicht äußerlich erkennbare Schäden innerhalb von drei Werktagen nach Ablieferung anzuzeigen; andernfalls wird vermutet, dass die Sendung in vertragsgemäßem Zustand abgeliefert wurde. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

§ 13 Versicherung

Transportierte Güter sind im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflicht- bzw. Verkehrshaftungsversicherung des Auftragnehmers abgesichert. Für Sendungen mit einem Wert, der die Deckungssumme übersteigt, ist eine gesonderte Versicherung durch den Auftraggeber empfehlenswert und vorab mit dem Auftragnehmer abzustimmen.

§ 14 Stornierung

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 2 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichtantreffen des Auftraggebers bzw. Empfängers zum vereinbarten Termin kann eine Ausfallpauschale in angemessener Höhe berechnet werden.

§ 15 Kündigung von Dauerverträgen

Bei Rahmenverträgen für Gewerbekunden mit wiederkehrenden Touren gilt, sofern nicht anders vereinbart, eine ordentliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 16 Vertraulichkeit & Datenschutz

Beide Parteien behandeln geschäftliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.

§ 17 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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